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Das Kompetenznetzwerk nuklearonkologische Patientenversorgung zu Gast im Uniklinikum Würzburg

Der Bundestagsabgeordnete Prof. Andrew Ullmann (FDP) besuchte am 6. Juni 2023 die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin des Uniklinikums Würzburg (UKW), um sich über Verbesserungsmöglichkeiten der Rahmenbedingungen in der nuklearmedizinischen Forschung und Patientenversorgung zu informieren. Der Besuch erfolgte auf Einladung des Kompetenznetzwerks nuklearonkologische Patientenversorgung. Ziel des Kompetenznetzwerks ist es, durch den interdisziplinären Austausch von Ärztinnen und Ärzten, Patientenorganisationen sowie politischen Entscheiderinnen und Entscheidern die Rahmenbedingungen für die nuklearmedizinische Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten in Deutschland zu verbessern. In Würzburg standen folgende Fragen im Mittelpunkt: Welche politischen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um die zeitnahe Anwendung neuer zugelassener Radiopharmaka in der onkologischen Regelversorgung sicherzustellen? Und wie können Abrechnungsmöglichkeiten für diagnostische und therapeutische Radiopharmaka ausgebaut werden?

Mitglieder des Kompetenznetzwerks Nuklearmedizin zu Besuch im Uniklinikum Würzburg: v.l.n.r.: Monika Jakab, Dr. Kerstin Ott, Prof. Michael Laßmann, Prof. Samuel Samnick, Magnus Fischer, Prof. Andrew Ullmann, Prof. Andreas Buck, Kerstin Michalski, Carolin Schenzle, Kathrin Krumm

v.l.n.r.: Monika Jakab, Dr. Kerstin Ott, Prof. Michael Laßmann, Prof. Samuel Samnick, Magnus Fischer, Prof. Andrew Ullmann, Prof. Andreas Buck, Kerstin Michalski, Carolin Schenzle, Kathrin Krumm

In Deutschland findet im Rahmen der nuklearonkologischen Patientenversorgung eine breit angewendete Eigenherstellung von Arzneimitteln nach § 13 Abs. 2b Arzneimittelgesetz (AMG) statt. Diese erlaubnis- und zulassungsfreien Eigenherstellungen sind in den besonderen Bedarfsfällen, in denen kein zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung steht, für die ärztliche Patientenversorgung absolut sinnvoll und auch über das AMG abgedeckt.

Da zum Zeitpunkt der Zulassung des Fertigarzneimittels erlaubnis- und zulassungsfreie Eigenherstellungen bereits häufig im DRG-System abgebildet sind, kommt es zu einer Unterdeckung der Preise für das neue, zugelassene Fertigarzneimittel. Für die Erstattung durch die Krankenkassen werden hier i.d.R. nur die reinen Material- und z.B. nicht die Entwicklungs- oder Personalkosten oder die Kosten für Infrastruktur, Versicherungen etc. berücksichtigt. Eine zeitnahe Anwendung neuer zugelassener Radiopharmaka in der onkologischen Regelversorgung setzt jedoch eine schnelle Sicherstellung der Erstattungsfähigkeit voraus. Deshalb setzt sich das Kompetenznetzwerk dafür ein, dass die Existenz von Eigenherstellungen zukünftig kein Hindernis mehr für zugelassene Radiopharmaka darstellt, mit dem Marktzugang eine angemessene Erstattung zu erhalten und somit der Zugang für Patientinnen und Patienten zu diesen Therapien sichergestellt wird. 

Prof. Andrew Ullmann (FDP) im Gespräch mit Prof. Buck, Direktor der Klinik für Nuklearmedizin, während des Rundgangs durch die Klinik

Prof. Andrew Ullmann (FDP) im Gespräch mit Prof. Buck, Direktor der Klinik für Nuklearmedizin, während des Rundgangs durch die Klinik

Damit dies gewährleistet werden kann, muss in der Erstattung eindeutig zwischen zugelassenen Radiopharmaka und Eigenherstellungen nach § 13 Abs. 2b AMG differenziert werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass es nur für wenige diagnostische Radiopharmaka Abrechnungsmöglichkeiten gibt. Neuere radiopharmazeutische Diagnostika, auch sogenannte Companion Diagnostics, finden sich im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht wieder. Hierzu sagte Prof. Ullmann: „Wir sollten das bestehende Abrechnungssystem überarbeiten, um es für Ärztinnen und Ärzte attraktiver zu machen, neue und wirksamere Diagnostika anzubieten. Dies könnte durch eine Anpassung der Gebührenordnung oder durch spezielle Vergütungsmodelle für innovative Therapieformen geschehen.“

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion rund um die geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen im Nachgang des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) betonte Prof. Ullman zudem, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion weiterhin für eine freie und innovative Gesundheitswirtschaft einsetzen wird, damit Patientinnen und Patienten möglichst schnell von neuen medizinischen Innovationen profitieren können.

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass dabei die Patientensicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss. Im Zuge dessen sprach sich Prof. Ullmann für eine beschleunigte Zulassung von Radiopharmaka durch die Implementierung eines Fast-Track-Verfahrens für bahnbrechende Therapien aus. Das Kompetenznetzwerk wird die Vorschläge seitens Herrn Ullmanns aufnehmen und sich weiterhin dafür einsetzen, die nuklearmedizinische Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten in Deutschland nachhaltig zu verbessern.