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Das Kompetenznetzwerk nuklearonkologische Patientenversorgung zu Gast im Uniklinikum Augsburg

Die Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr (SPD) besuchte am 13. September 2022 die Klinik für Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Augsburg, um sich über die Herausforderungen mit Blick auf den Einsatz zugelassener Arzneimittel in der nuklearmedizinischen Regelversorgung zu informieren. Sie folgte damit der Einladung des Kompetenznetzwerks nuklearonkologische Patientenversorgung. Dabei standen u.a. folgende Fragen im Mittelpunkt der Veranstaltung: Welche politischen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um die zeitnahe Anwendung neuer zugelassener Radiopharmaka in der onkologischen Regelversorgung sicherzustellen? Und wie kann sichergestellt werden, dass die Existenz von Eigenherstellungen zukünftig kein Hindernis für eine angemessene Erstattung zugelassener Radiopharmaka darstellt?

Seitens der Politik begleiteten Ulrike Bahr (SPD), Augsburger Abgeordnete des Deutschen Bundestags und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, sowie Sandra Lederer, Pressereferentin und Leiterin des Wahlkreisbüros von Frau Bahr, das Gespräch. Auf Seite der Uniklinik Augsburg wurde der Besuch von Prof. Dr. med. Constantin Lapa, Direktor der Klinik für Nuklearmedizin und Mitglied im Kompetenznetzwerk, begleitet. Die Uniklinik wurde zudem von Dr. Markus Wehler, Vorstandsvorsitzender, ärztlicher Direktor und Direktor der IV. Medizinischen Klinik sowie der Zentralen Notaufnahme, und Dr. med. Thomas Buhr, Bereichsleiter Erlösmanagement und Medizincontrolling, repräsentiert. Das Kompetenznetzwerk wurde hingegen von Magnus Fischer, Senior Manager Government Affairs, Healthcare System and Partnerships bei Novartis Radiopharmaceuticals GmbH, und Kathrin Krumm, Leiterin der Koordinierungsstelle des Kompetenznetzwerks und Associate bei Pathways Public Health GmbH, vertreten.

Beteiligte der Uniklinikum Augsburg sitzen gemeinsam an einem Tisch

v.l.n.r.: Dr. Hakim Bouterfa, Prof. Dr. med. Constantin Lapa, Dr. med. Thomas Buhr, Magnus Fischer, Dr. med. Markus Wehler, Ulrike Bahr

Die Gäste beim Rundgang durch die Klinik für Nuklearmedizin

Die Gäste beim Rundgang durch die Klinik für Nuklearmedizin

In Deutschland findet im Rahmen der nuklearmedizinischen Patientenversorgung in der Onkologie eine breit angewendete Eigenherstellung von Arzneimitteln nach § 13 Abs. 2b Arzneimittelgesetz statt. Eigenherstellungen sind laut Hakim Bouterfa „Fluch und Segen zugleich.“ Denn auf der einen Seite sind diese erlaubnis- und zulassungsfreien Eigenherstellungen in den besonderen Bedarfsfällen, in denen kein zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung steht, für die ärztliche Patientenversorgung absolut sinnvoll und auch über das Arzneimittelgesetz (AMG) abgedeckt. Auf der anderen Seite sind die Eigenherstellungen zum Zeitpunkt der Marktzulassung des Fertigarzneimittels jedoch bereits häufig im DRG-System abgebildet. Das führt zu einer Unterdeckung der Preise für das zugelassene Fertigarzneimittel. Dies stellt eine maßgebliche Hürde für den Einsatz zugelassener Radiopharmaka dar. Die Diskustanten waren sich einig, dass sichergestellt werden muss, dass ein zugelassenes Arzneimittel zeitnah mit dem Marktzugang seinen Weg zu den Patientinnen und Patienten in die Versorgung findet.

Im Zuge dessen erklärte Magnus Fischer, Senior Manager Government Affairs, Healthcare System and Partnerships bei Novartis Radiopharmaceuticals GmbH und Initiator des Kompetenznetzwerks nuklearonkologische Patientenversorgung: „Die Partnerinnen und Partner des Kompetenznetzwerks werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass vorrangig zugelassene Arzneimittel in der Patientenversorgung angewendet werden, um eine flächendeckende evidenzbasierte und qualitätsgesicherte Regelversorgung gewährleisten zu können.“

Erschwerend kommt hinzu, dass in Deutschland die PET/CT zur Diagnostik nur in ausgewählten Indikationen von der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet wird. Ggf. muss daher vor der Untersuchung ein individueller Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Laut Prof. Lapa und Dr. med. Buhr übernimmt die GKV die Kosten für die Untersuchung in der Regel jedoch trotz fachärztlicher Begründung nicht. Patientinnen und Patienten, die schwer erkrankt sind, können folglich auch keine adäquate nuklearonkologische Therapie erhalten. Das widerspricht den Empfehlungen der DGHO zum Einsatz der PET (siehe Stellungnahme vom 21. Juni 2021: www.dgho.de/publikationen/stellungnahmen/g-ba/pet-pet-ct/positronenemissionstomographie-in-der-onkologie-2021.pdf).  

Vor diesem Hintergrund zeigte sich Frau Bahr bereit, weiterführende Gespräche mit den beteiligten Akteuren zu initiieren und sich dafür einzusetzen, dass Patientinnen und Patienten eine bestmögliche Therapie erhalten. Im Zuge dessen betonte Frau Bahr: „Im Fokus steht eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, die nicht an bürokratischen Hürden scheitern darf. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag werde ich mich dafür stark machen, die (gesetzlichen) Rahmenbedingungen anzupassen, die einer Bestversorgung aller Menschen im Wege stehen.“