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Das Kompetenznetzwerk nuklearonkologische Patientenversorgung zu Gast im Uniklinikum Rostock

Auf Einladung des Kompetenznetzwerks nuklearonkologische Patientenversorgung besuchte die Bundestagsabgeordnete Katrin Zschau (SPD), ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, am 1. Juli 2022 die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Rostock (UMR). Die Veranstaltung ging der Frage nach, vor welchen Herausforderungen Deutschland mit Blick auf die Translation nuklearmedizinischer Forschungsergebnisse in die Regelversorgung steht. Im Zuge dessen erörterten die Teilnehmenden, wie sichergestellt werden kann, dass die Forschung und Entwicklung innovativer nuklearmedizinischer Diagnostika und Therapeutika hierzulande nachhaltig gefördert wird.

Frau Zschau wurde von Niklas Röpke, studentischer Mitarbeiter ihres Wahlkreisbüros, begleitet. Seitens der Klinik wurde die Veranstaltung federführend von Prof. Dr. med. Bernd J. Krause, Direktor der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin, organisiert und betreut. Thematisch wurde Prof. Dr. med. Bernd J. Krause durch Prof. Dr. med. Oliver Hakenberg, Direktor der urologischen Klinik und Poliklinik, unterstützt. Der Klinikvorstand, bestehend aus Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger und Prof. Dr. med. Christian Junghanß, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil. Wohingegen das Kompetenznetzwerk von Magnus Fischer, Senior Manager Government Affairs, Healthcare System and Partnerships bei Novartis Radiopharmaceuticals GmbH, und Kathrin Krumm, Leiterin der Koordinierungsstelle des Kompetenznetzwerks und Associate bei Pathways Public Health GmbH, vertreten wurde.

Das Bild zeigt Beteiligte der Uniklinikum Rostock

v.r.n.l. Prof. Dr. med. Oliver Hakenberg, Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger, Magnus Fischer, Prof. Dr. med. Bernd J. Krause, Katrin Zschau, Prof. Dr. med. Christian Junghanß, Kathrin Krumm

Bei einem Rundgang durch die Klinik erläuterte Prof. Dr. med. Bernd J. Krause das Prinzip nuklearmedizinischer Diagnostik und Therapie in der Onkologie: Bei der nuklearmedizinischen Diagnostik wird den Patientinnen und Patienten eine radioaktive Substanz verabreicht. Diese Substanz lagert sich an bestimmten Zielstrukturen an, bzw. zeigt eine erhöhte Stoffwechselaktivität. Bildgebende Verfahren (bspw. Szintigramm; SPECT; PET/CT) können solche Anreicherungen messen und so zum Beispiel Tumormetastasen sichtbar machen. Die nuklearmedizinische Therapie folgt einem ähnlichen Prinzip: Im Gegensatz zur nuklearmedizinischen Diagnostik wird allerdings Radioaktivität mit höherer lokaler Strahlungsintensität verwendet. Krankhafte Gewebeveränderungen können gezielt am Ort der Anreicherung bestrahlt und so behandelt werden. Diese spezialisierte Therapie erfolgt in interdisziplinärer Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachdisziplinen. Um einen flächendeckenden Einsatz und einen effizienten Patientenzugang gewährleisten zu können, ist der Aufbau von interdisziplinären Netzwerken zwischen den Leistungserbringern notwendig.

Doch obwohl Deutschland über eine gute nuklearmedizinische Infrastruktur verfügt und eine weltweit führende Position in der nuklearmedizinischen Grundlagenforschung innehat, bleibt Deutschland hinter seinen Möglichkeiten zurück. Grund hierfür sind laut Magnus Fischer erhebliche regulatorische Hürden mit Blick auf die Translation der Forschung in die Regelversorgung. Dies liegt u.a. an einer mangelnden Abstimmung der rechtlichen Vorgaben und Prozesse für Arzneimittelprüfung und Strahlenschutz in Deutschland. Infolgedessen sind deutsche Zentren in internationalen klinischen Studien unterrepräsentiert. Das liegt zum einen daran, dass die Verfahren für die Zulassung klinischer Studien durch die Gesundheits- und Strahlenschutzbehörden, wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), langwierig sind und sequenziell verlaufen. Zum anderen ist die Strahlenschutz- und Arzneimittelaufsicht nur mangelhaft harmonisiert. Deutschen Patientinnen und Patienten wird daher der Zugang zu innovativen Radiopharmaka im Rahmen klinischer Studien erschwert. Gleichzeitig wird der Pharmastandort Deutschland für forschende Arzneimittelfirmen im Bereich der Nuklearmedizin zunehmend unattraktiv. Die Teilnehmenden kamen folglich darin überein, dass die Bewertung der Studien durch das BfArM, PEI und BfS unter Anerkennung europäischer Rahmenbedingungen zeitlich und inhaltlich koordiniert erfolgen muss. Darüber hinaus gilt es die Strahlenschutzauflagen an die Besonderheiten von Radiopharmazeutika und den Kontext klinischer Studien anzupassen.

Vor diesem Hintergrund zeigte sich Frau Zschau offen das Thema in den Forschungsausschuss zu tragen und sich dafür einzusetzen, die Prozesse mit Blick auf die Gesundheits- und Strahlenschutzbehörden zu verschlanken. Denn nur wenn alle Akteure an einem Strang ziehen, kann es gelingen die nuklearonkologische Patientenversorgung in Deutschland zukunftsfest zu machen.